Ich rufe jeden zum Wiederstand gegen den weltweit operierenden Kapitalfaschismus auf! Wehrt Euch!
Modifizierter Kapitalfaschismus und freiheitlich christlich-liberal-sozialdemokratischer Sozialdarwinismus in der Krise des Kapitals.
Von Reinhold Schramm
Zur kapital- und sozialfaschistischen -demokratischen "Ausmerze" der Leistungsunwilligen in Zeiten von "Hartz IV". Unvollständige Anmerkungen zum historischen Erbe der "Hartz"-Gesetzgebung und zu einer 'freiheitlich-demokratischen' Fernsehsendung im Januar 2010.
Ausgehend von Auffassungen, die den Menschen nach seinen Nutzen für die Gesamtheit bewerteten und den Schwachen, Untüchtigen als Bedrohung dieser Gesamtheit darstellten, lagen die Aufgaben der von der Führung geforderten Medizin bei einer durch Maßnahmen geförderten Leistungssteigerung der Werktätigen und reichten bis zur Beihilfe bei der "Ausmerze" der Leistungsunfähigen, Unbrauchbaren. Der einzelne hatte sich nur noch als "dienendes Glied im Rahmen des Volksganzen" zu verstehen; für ihn gab es kein Recht mehr auf den eigenen Körper oder auf Kranksein. Selbst das "vorzeitige Sterben" wurde nur als Verlust an Volksvermögen kalkuliert. Eine vom Staat übernommene möglichst totale Prävention beinhaltete arbeits- und betriebsmedizinische Maßnahmen, Gesundheitsvorsorge in Familie und Freizeit zur Förderung des sich "... im Vollbesitz seiner erb- und rassebiologisch überhaupt erreichbaren Gesundheit und Leistungsfähigkeit ..." Befindlichen. Die biologische Utopie eines Züchtungsstaates war eine der ideologischen Grundlagen für alle rassenbiologischen Eingriffe, die - stets vom ökonomischen Kalkül ausgehend - von dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (14.07.1933) über die "Ausmerze" schwer psychisch und physisch Geschädigter sowie Arbeitsunfähiger bis zur Vernichtung durch Arbeit und zum Holocaust reichte. Kötschau formulierte das gesundheitspolitische Anliegen in einem Buch mit dem programmatischen Titel "Kämpferische Vorsorge statt karitative Fürsorge" folgendermaßen: "Die Sorge des neuen Staates gilt erstens der Erbgesundheit, zweitens der Hochleistungsfähigkeit des Volkes." Gesundheit wurde zum Synonym für Leistungsfähigkeit, Krankheit hatte einen wesentlichen Grund in mangelnder Leistungsbereitschaft. Ausgehend von der Bewertung des Menschen nach seiner Leistung, welche tradierte ethische Normen verdrängte, und begleitet von einer Vielzahl propagandistischer Aktionen [aktuelle Medienlandschaft, einschließlich ARD-ZDF-Privat-Fernsehen, heute], sozialer Kontrolltätigkeiten [beauftragter Sozial-Schnüffler] und ärztlicher Programme [zur Überprüfung der psychischen und physischen Verwertbarkeit], die alle Lebensbereiche durchdrangen, sollten alle [nicht nur] medizinischen Fachdisziplinen einen entsprechenden Beitrag leisten zur Steigerung der Leistungs- und Wehrfähigkeit, zur Erkennung leistungsmindernder Ursachen, zur Wiederherstellung beeinträchtigter Leistung oder Aussonderung bei Leistungsunfähigkeit. In diesem Zusammenhang entstand eine spezielle Leistungsmedizin, deren Ziel die "... Steigerung der Leistungsfähigkeit jeder Art bis zur äußersten erreichbaren Höhe ..." sein und die sowohl die wissenschaftlichen Grundlagen erarbeiten als auch die unmittelbar sich ergebenden leistungsfördernden Maßnahmen am Individuum ausführen sollte.
Die deutschen Arbeitsphysiologen hatten bereits vor 1933 bei ihren Untersuchungen zur Leistungsverbesserung - aufbauend auf der Kraepelinschen Arbeitskurve - herausgefunden, dass der Leistungssteigerung im Arbeitsprozess generell Grenzen gesetzt waren. Daraufhin wurde der Versuch unternommen, den im Bereich des 40. Lebensjahres liegenden "Knick im Arbeitsschicksal" so weit wie nur irgend möglich hinauszuschieben [aktuelle Anm.: Rente mit 67/70 - für die LohnarbeiterInnen], wobei im Idealfall erreicht werden sollte, dass "... der Zeitpunkt des allmählichen Kräfteschwundes kurz vor dem Zeitpunkt des physiologischen Todes liegt und der endgültige Kräfteverfall mit ihm zusammenfällt ..." [Tod bei Renteneintritt der LohnarbeiterInnen und damit Entlastung der Sozialkassen - zugunsten der privaten Kapitalsanierung und Profitmaximierung]. Die Gesamtheit aller Vorhaben und Maßnahmen, mit denen zugleich eine Sorge um den "deutschen Menschen" vorgespiegelt wurde, benannten die Kapital- und Sozialfaschisten, die (kapital- und sozialfaschistischen) Gesundheitspolitiker mit "Gesundheitsführung des deutschen Volkes" (aktuell modifiziert, stets geleugnet und noch uneingestanden).
Vgl.: Medizin unterm Hakenkreuz. Der Missbrauch des Leistungsgedankens in der Medizin unter der faschistischen Diktatur und die Folgen für die Gesundheits- und Sozialpolitik. Die zentrale Stellung des Leistungsbegriffes in der Medizin der Jahre 1933-1945. (VEB 1989) - Ein aktualisierter Auszug.
Armin Fiand, Rechtsanwalt aus Hamburg, hat eine Strafanzeige gegen den Kommandeur des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus/Afghanistan wegen des Verdachts des Begehens eines Kriegsverbrechens und den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung wegen der Billigung dieses Verbrechens bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Gerne veröffentliche ich diese Anzeige, die ich für mehr als gerechtfertigt halte. Jung wehrt ja eifrig ab und verwendet jedesmal einen Begriff, den er in den letzten Tagen neu gelernt zu haben scheint: "Die Gefährdungslage." Allerdings stehen bei mir einige Fragen zu diesem Vorfall im Raum, die von der Presse offenbar nicht gestellt werden.
1. Da ist zunächst die Frage nach der Gefährdungslage. Lt. Presseberichten steckten die Tanklastzüge im Uferbereich des Kundus fest. Sie dort, in relativer Nähe des Bundeswehrstützpunktes wieder frei zu bekommen, wäre für die Taliban ein recht auffälliges und damit gefährliches Geschäft gewesen, denn ein paar Esel hätten dafür wohl nicht gereicht. Erst bei dem Versuch, mit schwerem Gerät die Tanklastzüge frei zu bekommen (anders wäre das nicht möglich gewesen), hätte man als sicher annehmen können, dass es sich bei den Leuten, die sich an den Tanklastzügen zu schaffen machten, um Taliban handelte.
2. Die Tanklastzüge standen fast ständig unter Beobachtung. Damit war keine Gefährdungslage für den Bundeswehrstützpunkt erkennbar, denn solange sie dort im Sand feststeckten, war ein Anschlag ausgeschlossen. Die Entfernung zum Stützpunkt von ca. 6 km ist bei den dortigen Straßenverhältnissen (falls man überhaupt von Straßen reden kann) nicht in wenigen Minuten zu überbrücken. Im Stützpunkt hatte man somit alle Zeit der Welt, sich auf einen Anschlag vorzubereiten und diesen mit einfachen Mitteln zu verhindern. Das wäre die Aufgabe des Kommandeurs gewesen, denn lt. Jung führen wir ja dort keinen Krieg, was Vergeltungsschläge ausschließt. 3. Die Bundeswehr verfügt auch über schweres Gerät. Statt die Tanklastzüge zu bombardieren, hätte man mit dem Einsatz von Panzern und einer weiträumigen Absicherung der Umgebung die gekaperten Tanklastzüge "zurück erobern" können. 4. Die Aussage von Jung, bei den Opfern habe es sich ausschließlich oder nahezu ausschließlich um Taliban gehandelt, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Woher weiß man, dass es Taliban waren? Wie kann man eigentlich Taliban von der Zivilbevölkerung unterscheiden, da sie als Untergrundkämpfer sicherlich keine Armbinden mit der Aufschrift "Taliban" tragen.
Fazit: Die Aussagen von Jung über eine Gefährdungslage des Bundeswehrstützpunktes sind der Versuch, den Vorfall als Notwehr darzustellen. Die Aussagen von Jung über die Opfer sind der Versuch der Vertuschung, denn selbst Jung weiß, dass ein Kampfeinsatz gegen die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen gewertet wird. Gerade im vorliegenden Fall kann den Darstellungen in der Presse folgend keinesfalls von einer akuten Gefährdungslage ausgegangen werden. Auch musste der Kommandeur wissen, dass es recht unwahrscheinlich ist, dass die Taliban sich in unmittelbarer Nähe eines NATO-Stützpunktes in derart großer Zahl um die gekaperten Lastzüge scharen würden, denn unter ihnen gibt es zwar Selbstmordattentäter, doch das drückt sich nicht darin aus, dass sie sich freiwillig dem fremden Militär als Zielscheibe präsentieren. Der Vorfall zeigt, wie nötig es ist, dass sich Deutschland aus Afghanistan zurückzieht, denn die in Kriegen übliche Verrohung und Gleichgültigkeit der Zivilbevölkerung gegenüber scheint inzwischen auch unsere Bundeswehrsoldaten erfasst zu haben.
Hier nun die Strafanzeige.
Armin Fiand Rechtsanwalt Minsbekweg 4 a 22399 Hamburg Telefon: 040/60849595 Fax: 03221/1270833 Mail:
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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
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Eilt sehr! Bitte sofort bearbeiten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
8. September 2009
ich erstatte
Strafanzeige
gegen
1. den Kommandeur des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus/Afghanistan
wegen des Verdachts des Begehens eines Kriegsverbrechens durch den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung, � 11 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) vom 26.06.2002
2. den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung
wegen der Billigung dieses Verbrechens, �� 140, 126 StGB
Aus zahlreichen Veröffentlichungen im Internet und in den Printmedien ergibt sich:
Am 04. September 2009 (Freitag) gegen 01:50 Ortszeit kaperten Aufständische zwei Tanklastwagen an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt nahe dem deutschen Feldlager in Kundus. Der mit den Lastern beförderte Treibstoff war für die die Bundeswehr in Kundus und Umgebung bestimmt. Ein unbemanntes Flugzeug (sog. Drohne) der Bundeswehr vom Typ KZO verfolgte die Entführer mit einer Infrarotkamera. Später übernahm eine andere Drohne die Zielbeobachtung. Gegen 02:30 Uhr Ortszeit, also ca. 40 Minuten nach der Entführung der Fahrzeuge, griffen zwei amerikanische F-15-Flugzeuge die Tanklaster an.
Der Beschuldigte zu 1. als Kommandeur des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus hatte die Flugzeuge angefordert und den Befehl zum Einsatz und Angriff gegeben. Deutsche Soldaten am Boden führten den Einsatz, aber nicht in unmittelbarer Nähe zum Geschehen.
Einer der Tanklaster war bei der Überquerung eines Flusses stecken geblieben. Die Gegend, in der das geschah, liegt ca. 6 km von Kundus entfernt.
Die beiden Laster wurden zerstört. Bevor das geschah, hatten die Entführer die Fahrzeuge möglicherweise bereits verlassen. Im Zeitpunkt des Bomben- oder Raketenangriffs befanden sich Zivilisten bei den Lastwagen, um sich kostenlos mit Treibstoff zu versorgen. Unter ihnen befanden sich auch Kinder.
Durch den Angriff kamen Dutzende von Menschen um. Wie viele Menschen genau durch den vom Beschuldigten zu 1. befohlenen Einsatz getötet worden sind, ist bisher unklar. Es gibt hierzu unterschiedliche Darstellungen.
Das Bundesverteidigungsministerium sprach und spricht von mehr als 50 getöteten Aufständischen. "Unbeteiligte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Schaden gekommen", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag in Berlin. Der Schutz von Zivilisten habe für die Bundeswehr bei Militäroperationen oberste Priorität. Die Untersuchungen dauerten an. "Wir gehen davon aus, dass fast alle gegnerische Kämpfer waren." (Spiegel-Online "Kampf gegen Taliban" vom 04. September 2009).
Nach Angaben der afghanischen Polizei sind indes 40 Zivilisten bei dem Angriff getötet worden. Der Sprecher der Provinzregierung in Kunduz, Mahbuhullah Sajedi, sagte, unter den Opfern sei "eine kleine Zahl" von Zivilisten, darunter Kinder, die aus den in einem Fluss festgefahrenen Lastern Benzin abzapfen wollten. Ein Sprecher des afghanischen Gesundheitsministeriums sagte, "zwischen 200 und 250" Dorfbewohner hätten sich um die Laster geschart. Daher sei eine "große Zahl" von Zivilisten unter den Toten und Verletzten zu befürchten. (Spiegel-Online "Kampf gegen Taliban" vom 04. September 2009).
Der Gouverneur der Provinz, Mohammed Omar, erklärte, die Explosion habe sich ereignet, als die Taliban gerade dabei gewesen seien, Benzin an die Bevölkerung zu verteilen. Er bezifferte die Zahl der Opfer mit 100. (Spiegel-Online "Kampf gegen Taliban" vom 04. September 2009).
Mahbubullah Sajedi, Sprecher der Provinzregierung, sagte, dass unter den Opfern auch Kinder seien, die aus den in einer Fluss-Sandbank festgefahrenen Lastern Benzin abzapfen wollten. Nach Angaben eines Sprechers des afghanischen Gesundheitsministeriums hatten sich bis zu 250 Dorfbewohner um die Laster geschart. Der Angehörige eines Opfers aus dem betroffenen Dorf Hadschi Amanullah sagte der Nachrichtenagentur: "In der Gegend waren auch Taliban, aber mehr Opfer gibt es unter Zivilisten." Der Mann namens Nadschibullah berichtete, auch sein Cousin sei tot. Insgesamt seien "mehr als 150 Menschen getötet oder verletzt" worden. (Spiegel-Online "Dutzende Tote in Afghanistan" vom 04. September 2009)
Die Taliban selbst brüsteten sich im Telefongespräch mit SPIEGEL ONLINE damit, dass sie bei dem Zwischenfall gar keine Opfer erlitten hätten. Alle Toten seien Zivilisten gewesen, sagte der Taliban-Führer des Distrikts Char Darah, Mullah Schamudin. "Die Taliban haben die Tankwagen der armen Bevölkerung übergeben und die Gegend dann sofort verlassen." Erst danach seien die Bomben gefallen und hätten 150 Zivilisten getötet, behauptete Schamudin weiter. (Spiegel-Online "Kampf gegen Taliban" vom 04. September 2009).
Einem Bericht der "Washington Post" zufolge kamen bei dem Angriff 125 Menschen ums Leben. Mindestens zwei Dutzend der Toten seien keine Aufständischen gewesen, heißt es in dem Bericht. (Spiegel-Online "Nato geht von 125 Toten durch Tanklastzug-Attacke aus" vom 06. September 2009)
Zur Frage, warum den die beiden Tanklastzüge denn überhaupt angegriffen worden seien, erklärten die Bundeswehr und der Bundesverteidigungsminister, daß mit dem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff ein Selbstmordattentat auf das deutsche Lager bei Kundus verhindert worden sei. "Wir gehen davon aus, dass die entführten zivilen Tanklaster in Richtung des Bundeswehrlagers gebracht werden sollten, um durch ein Selbstmordattentat größtmöglichen Schaden anzurichten", sagte der Parlamentarische Verteidigungsstaatssekretär Thomas Kossendey (CDU) der "Nordwest-Zeitung". Deshalb sei die Bundeswehr so "intensiv vorgegangen" und habe Luftunterstützung der Nato angefordert. (Spiegel-Online "Dutzende Tote in Afghanistan" vom 04. September 2009)
Dieser Auffassung ist der Bundesverteidigungsminister auch noch heute, um damit der international und in der Nato und in Deutschland aufgekommenen Kritik an der Tanklastzug-Attacke zu begegnen. "Durch sehr detaillierte Aufklärung über mehrere Stunden durch unsere Kräfte hatten wir klare Hinweise darauf, dass die Taliban beide Tanklastzüge circa sechs Kilometer von unserem Lager entfernt in ihre Gewalt gebracht haben, um einen Anschlag auf den Stützpunkt unserer Soldaten in Kundus zu verüben", sagte der Minister der "Bild am Sonntag". Wäre ihnen das gelungen, hätte es einen Anschlag mit entsetzlichen Folgen für die Soldaten gegeben. "Deshalb halte ich die Entscheidung des deutschen Kommandeurs vor Ort für richtig", betonte Jung. (Spiegel-Online "Jung weist Kritik an Tanklastzugattacke zurück" vom 06. September 2009)
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums sei aus der Sicht der militärisch Verantwortlichen in Kundus höchste Gefahr im Verzug gewesen. Daher habe man so reagieren müssen wie man reagiert habe.
Hierbei handelt es sich um Schutzbehauptungen, die noch nicht einmal den Vorzug haben, auch nur einigermaßen plausibel zu sein. Wieso sollten Tanklastzüge, von denen einer erst wieder fahrbar gemacht werden muß, und die von oben - aus der Luft - unter genauer Beobachtung stehen, geeignete Vehikel für einen Selbstmordanschlag sein? Die Lastwagen hätten in einem unwegsamen Gelände eine Strecke von 6 km zurücklegen müssen, bevor sie in Kundus hätten eingesetzt werden können. Durch die Drohnen hatte die Bundeswehr alles - Personen und Sachen - genauestens im Blick. Wo wäre da der Überraschungseffekt geblieben, der Voraussetzung für einen jeden Terror- oder Selbstmordanschlag ist?
Der "Bild am Sonntag" hat der Bundesverteidigungsminister Dr. Jung erklärt:
"Durch sehr detaillierte Aufklärung über mehrere Stunden durch unsere Kräfte hatten wir klare Hinweise darauf, dass die Taliban beide Tanklastzüge circa sechs Kilometer von unserem Lager entfernt in ihre Gewalt gebracht haben, um einen Anschlag auf den Stützpunkt unserer Soldaten in Kunduz zu verüben." (Spiegel-Online "Nato geht von 125 Toten durch Tanklastzug-Attacke aus" vom 06. September 2009)
Abgesehen von der Frage, weshalb die Zeitspanne von 01:50 Uhr bis 02:30 Uhr mehrere Stunden umfassen soll, steht diese Darstellung im Widerspruch zu der, die im Bericht der "Washington Post" erscheint. Laut "Washington Post" wurde die Entscheidung zum Angriff zum großen Teil aufgrund der Einschätzung eines einzigen Informanten getroffen. Ein afghanischer Informant habe der Bundeswehr berichtet, dass sich in der Nähe der Tanklastzüge ausschließlich Taliban aufhielten. (Spiegel-Online "Nato geht von 125 Toten durch Tanklastzug-Attacke aus" vom 06. September 2009)
Der Beschuldigte zu 1., wie ich nachträglich gelesen habe, handelt es sich wohl um den Oberst der Bundeswehr Georg Klein, hat ohne Not den Befehl zum Einsatz der Kampfflugzeuge gegeben. Er hätte ohne weiteres erkennen können und müssen, daß durch einen Angriff auf die Tanklastzüge Zivilpersonen in nicht unbeträchtlicher Zahl Mitleidenschaft gezogen werden würden. Daß (auch) Zivilisten Opfer der Attacke sein würden, war ihm offensichtlich gleichgültig. Er hat den Tod dieser Zivilisten zumindest billigend in Kauf genommen.
Sein Verhalten stellt ein Kriegsverbrechen im Sinne des � 11 VStGB dar.
Diese Vorschrift bestimmt:
* Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt 1. mit militärischen Mitteln einen Angriff gegen die Zivilbevölkerung als solche oder gegen einzelne Zivilpersonen richtet, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen, 2. �.. 3. mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht, �.. wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. In minder schweren Fällen der Nummer 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(2) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 bis 6 den Tod oder die schwere Verletzung einer Zivilperson (� 226 des Strafgesetzbuches) oder einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person, wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Führt der Täter den Tod vorsätzlich herbei, ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. �
Der Beschuldigte zu 2. hat dieses Verbrechen gebilligt, indem er öffentlich erklärt hat, er stehe voll und ganz hinter der Entscheidung des Kommandeurs des Bundeswehrkontingents, weil er sie für gerechtfertigt und richtig halte.
Die Billigung eines Kriegsverbrechens ist strafbar. Das folgt aus �� 140, 126 StGB.
� 140 StGB:
Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in � 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in � 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach � 176 Abs. 3, nach den �� 176a und 176b, nach den �� 177 und 178 oder nach � 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, 1. belohnt oder 2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (� 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... � 126 StGB:
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. ... 2. einen Mord (� 211), Totschlag (� 212) oder Völkermord (� 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (� 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (�� 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
Es wird erforderlich sein, umgehend die Ermittlungen aufzunehmen und zu diesem Zweck eine Sonder-Ermittlungsgruppe einzusetzen, die die notwendigen Ermittlungen nicht vom grünen Tisch aus, sondern vor Ort - in Afghanistan - vornimmt. Einer Zusammenarbeit mit den afghanischen Behörden steht nichts im Wege. Sie werden bereitwillig Rechts- und Amtshilfe gewähren und alle notwendigen Auskünfte geben.
Zwar hat auch die Nato angekündigt, daß sie den Fall aufklären werde. Dies hört sich jedoch eher wie ein schlechter Witz an. Bisher haben die, die im Verdacht stehen, Kriegsverbrechen begangen oder diese ermöglicht zu haben, beispielsweise im Krieg der Nato gegen Jugoslawien, nicht das geringste zur Aufklärung der Sache beigetragen, sondern nach besten Kräften versucht, alles zu verschleiern und zu vertuschen. Warum sollte es hier plötzlich anders sein?
Es ist höchste Eile geboten, da das bisherige Verhalten der Bundeswehr, des Bundesverteidigungsministeriums und des Bundesverteidigungsministers selbst - erst wird alles geleugnet, dann werden, weil es eng wird, Unwahrheiten erfunden und verbreitet - Anlaß zu der Befürchtung gibt, daß wichtige Beweismittel beiseite geschafft oder "umfrisiert" werden, wenn nicht umgehend ihre Sicherstellung erfolgt.
Mir ist bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Potsdam einen Anfangsverdacht gegen den deutschen Oberst in Kundus wegen eines eventuellen Tötungsdelikts prüft. Dies steht der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf der Grundlage dieser Strafanzeige nicht im Wege. Für die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.
Ich bitte, mir den Eingang der Strafanzeige zu bestätigen und mir möglichst umgehend das Aktenzeichen aufzugeben, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
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Wie kann es angehen, das 140 Menschen auf deutschen Befehl ums Leben kommen? Es Wochen dauert bis die Fakten durchsickern und der Bürger über das Wochenende (29/30.11) gar nichts aber auch rein gar nichts aus den Medien erfährt, auch nicht aus den Öffentlich-rechtlichen? Es dann am Montag Tröpfchenweise weitergeht und sich Herr von Gutenberg bequemt etwas in Frage zu stellen was er noch zu Beginn als "verhältnissmäßige Maßnahme" deklarierte?
Das ist politische Kontrolle vom Allerfeinsten!
Aber zurück zum Thema. Wie kann es sein, das ausgerechnet unser Land mit seiner Geschichte auf Kommando und nach Abwägung und mehrfacher Rückversicherung 140 Menschen ermordet? Wohl wissentlich, dass auch Zivilisten getötet werden.
Dann dauert es wieder Tage bis erst kleine Köpfe rollen und als man merkelt es wird dünn tritt nach langem Zögern Herr Jung zurück. Wie peinlich ist es mir im Moment Deutscher zu sein. Aber es ist viel ernster. Sind wir denn durch den "Informationsterror" schon so weich gekocht, dass wir bereit sind diesen Völkermord einfach so hinzunehmen? Was wäre denn vor 25 Jahren passiert? Es wären sicher 1 Million Menschen auf der Straße gewesen, aber heute? Unsere Minister, mit so tollen deutschen Namen, reisen durch die Welt und besudeln durch ihr Verhalten unser nach 60 Jahren gerade ein wenig wiederhergestelltes"Völkergemeinschaftsvertrauen", na toll!
Wir sollten uns sofort schuldig bekennen, und um Verzeihung und Gnade bitten, ich tue dies hiermit.
4. September: Bei einem Nato-Luftangriff auf Anforderung der Bundeswehr in der Provinz Kundus werden nach afghanischen Angaben mindestens 40 Menschen getötet. Der Polizeichef der Provinz, Gulam Mohjuddin, erklärt, es seien zwei entführte Tanklastzüge nahe der tadschikischen Grenze getroffen worden. Die Bundeswehr teilt mit, bei dem Angriff seien 56 Aufständische getötet worden, Zivilpersonen seien nicht zu Schaden gekommen.
Verteidigungsminister Franz Josef Jung rechtfertigt die erstmalige Anforderung von Luftunterstützung im Kampf gegen die Taliban als notwendig. Sein Staatssekretär Thomas Kossendey sagt: «Wir gehen davon aus, dass die entführten zivilen Tanklaster in Richtung des Bundeswehrlagers gebracht werden sollten, um durch ein Selbstmordattentat größtmöglichen Schaden anzurichten.» Aus Sicht der militärisch Verantwortlichen in Kundus sei höchste Gefahr im Verzug gewesen.
5. September: Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen schließt die Möglichkeit ziviler Opfer nicht aus und kündigt eine gründliche Untersuchung an. Der Oberkommandierende der US- und Nato-Truppen in Afghanistan, US-General Stanley McChrystal, bestätigt zivile Verletzte.
6. September: Jung sagt, nach seinen Informationen seien bei dem Angriff ausschließlich terroristische Taliban getötet worden. Der «Bild am Sonntag» sagt der CDU-Politiker: «Durch sehr detaillierte Aufklärung über mehrere Stunden durch unsere Kräfte hatten wir klare Hinweise darauf, dass die Taliban beide Tanklastzüge circa sechs Kilometer von unserem Lager entfernt in ihre Gewalt gebracht haben, um einen Anschlag auf unsere Soldaten in Kundus zu verüben.» Der Minister betont: «In diesem Fall war der Schlag dringend geboten.»
7. September: Nach dem umstrittenen Luftangriff stützt laut Bild erstmals ein Dokument die Version der Bundeswehr. Afghanische Offizielle gingen in einem Bericht an Präsident Hamid Karzai davon aus, dass es keine zivilen Opfer gegeben habe.
Jung rechtfertigt den tödlichen Bombenangriff erneut. Als der deutsche Oberst Georg Klein die Entscheidung getroffen habe, sei er von einer Bedrohung «auch und gerade» für die deutschen Soldaten ausgegangen. Der Verteidigungsausschuss des Bundestages fordert in einer Sondersitzung eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle.
8. September: In einer Regierungserklärung verspricht Bundeskanzlerin Angela Merkel eine «lückenlose Aufklärung» der Bombardements. «Ich stehe dafür ein, dass wir nichts beschönigen werden», sagte die Regierungschefin. Jung erklärt: «Wenn es hier zivile Opfer gegeben hat, fordert das unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl.»
10. September: Die Nato dementiert die Existenz eines vorläufigen Berichts der Afghanistan-Schutztruppe Isaf zu dem umstrittenen Luftangriff in Kundus.
11. September: Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, stärkt dem heftig kritisierten deutschen Oberst Klein den Rücken. Er gehe davon aus, «dass diese Entscheidung das Resultat einer ganz sorgfältigen Beurteilung der Lage ist, so wie wir es als Soldaten kennen».
17. September: Nach einem Nato-Bericht sollen 100 Menschen ums Leben gekommen sein, 30 davon Zivilisten. Die anderen 70 Toten ordnet die Nato der Meldung zufolge «feindlichen Kräften» zu.
29. Oktober: Der verheerende Luftangriff ist aus Sicht der Bundeswehr-Führung militärisch angemessen gewesen. Diesen Schluss zog Generalinspekteur Schneiderhan aus dem Isaf-Untersuchungsbericht. Oberst Klein habe die Lage richtig beurteilt und sogar davon ausgehen können, dass keine Unbeteiligten durch den Luftschlag zu Schaden kommen würden.
6. November: Die Bundesanwaltschaft soll die strafrechtlichen Konsequenzen des Luftangriffs prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bat die Behörde in Karlsruhe um eine Prüfung des Sachverhalts. Als Grund gab sie an, dass in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen könnte.
Auch aus Sicht des neuen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg war der Luftschlag «militärisch angemessen». Es habe aber Verfahrensfehler durch Ausbildungsmängel und verwirrende Einsatzregeln gegeben. Dennoch zieht der CSU-Politiker die Schlussfolgerung: «Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum Luftschlag kommen müssen.»
26. November: Die Bild-Zeitung meldet unter Berufung auf vorliegende Berichte der Bundeswehr und ein Video des Luftangriffs aus einem der beteiligten Kampfflugzeuge, Jung habe bereits viel früher über mögliche zivile Opfer informiert sein müssen als bislang bekannt.
Verteidigungsminister Guttenberg entbindet Generalinspekteur Schneiderhan von seinem Amt und beurlaubt Staatssekretär Peter Wichert. Als Gründe gibt der CSU-Politiker die Zurückhaltung von Informationen über das Bombardement an. Die Luftangriffe wolle er neu beurteilen, kündigt er an. Die SPD verlangt eine parlamentarische Untersuchung der Umstände des Luftangriffs.